Stimmen aus der Wissenschaft

Ein kritischer Blick auf die Kulturgüterschutzdiskussion

Ein kritischer Blick auf die Kulturgüterschutzdiskussion
Stimmen aus der Wissenschaft

Objekte können nicht „belastet“ oder „illegal“ sein, sie können lediglich so von Wissenschaftlern beschrieben werden, die sie nicht verstehen, oder vom Gesetzgeber. Objekte sind Dokumente des Altertums, ob sie nun von einem Dieb oder einem Wissenschaftler angefasst werden; ihre Integrität muss respektiert und ihre Sicherheit gewährleistet sein. Vorzuschlagen, dass sie lieber vernichtet als in einem Museum aufbewahrt werden sollen, verrät ein beängstigendes Vakuum von wissenschaftlicher Integrität und Verantwortungsbewusstsein, ja sogar Banausentum.
John Boardman (2009),* S. 117f.

Weitere Zitate zu folgenden Themen:

“Ohne Provenienz”

“Ohne Provenienz” bedeutet nichts anderes, als dass die Herkunftsgeschichte unbekannt oder nur teilweise bekannt ist und sich in vielen Fällen nicht mehr rekonstruieren lässt. Es ist keinesfalls ein beschönigender Ausdruck für „geplündert“. Die Bezeichnung „geplündert“ wird regelmäßig von Gegnern des Sammelns ohne jegliche Begründung gebraucht, wobei sie wesentlich häufiger unterstellt, als juristisch korrekt bewiesen wird. Sie meint die vorsätzliche und widerrechtliche Plünderung und Zerstörung archäologischer Stätten. Es gibt keine Diskussion darüber, ob dieses kriminelle Verhalten falsch sei; das ist es, und es sollte strafrechtlich verfolgt werden. Und die primäre Verantwortung, das Plündern aufzuhalten, liegt bei dem Land, wo es stattfindet. Aber man kann nicht einfach davon ausgehen, dass etwas Illegales getan wurde, sonst steuern wir auf eine Wiederholung der Spanischen Inquisition oder der McCarthy-Anhörungen zu. Gemäß der Unschuldsvermutung gilt, dass ein Ankläger seine Anschuldigungen beweist, nicht der Angeklagte seine Unschuld. Es ist von der Unschuld auszugehen und die Schuld zu beweisen, und nicht umgekehrt. Wenn sich die Beweispflicht von der vor Gericht Gerechtigkeit suchenden Seite hin zur angeklagten Seite verlagert, verkommt das Recht zu einem Instrument der Unterdrückung, und es ist nur noch ein sehr kleiner Schritt zum Totalitarismus.
Die aktuelle Debatte über das Sammeln von Antiken hat sich durch den Umstand weiter aufgeheizt, dass viele antike Kunstwerke nicht aus wissenschaftlichen Ausgrabungen stammen, und ihre Herkunftsgeschichte oftmals verloren, vergessen und nicht dokumentiert ist – ein Umstand, der nun wirklich nicht überrascht. Es sollte keine schockierende Überraschung darstellen, dass die moderne Welt regelmäßig, wenn auch unabsichtlich, antike Artefakte zerstört, weil städtebauliche und wirtschaftliche Entwicklungen fortfahren, sich über den Globus zu verbreiten. Regelmäßig und unvermeidbar fördern große öffentliche, aus Steuergeldern bezahlte Bauprojekte sowie privat finanzierte Bauvorhaben Antiken aus der Erde ans Tageslicht. Das sind keine geplünderten Artefakte.
(….)
Es ist schlichtweg falsch, Antiken, die zufällig von privaten Landbesitzern oder Bauträgern gefunden wurden, als „geplündert“ zu bezeichnen.
Per definitionem kann ein antikes Objekt ohne Provenienz nicht als geplündert angesehen werden, da eine solche Einordnung den rechtlichen Beweis erfordern würde, dass das Objekt mutwillig gesucht und aus seinem ‚Herkunftsland‘ unter Verletzung des geltenden Rechts ausgeführt wurde. Große Mengen von Antiken ohne Provenienz können tatsächlich völlig legal ge- und verkauft werden. Wenn sich diese Werke nun außerhalb ihres angenommenen Herkunftslandes (oder ihrer Herkunftsländer) befinden, wer wird sie dann bewahren und zur Kenntnis der Wissenschaftler wie der Öffentlichkeit bringen? Merkwürdigerweise wird diese grundlegende Frage in der Diskussion über den Antikenmarkt in den Medien völlig ausgeblendet. Bedauerlicherweise war der Tenor eines großen Teils der Berichterstattung folgendermaßen: Antiken sind so lange als geplündert anzusehen, bis das Gegenteil erwiesen ist. So ein Standpunkt mag dem Verkauf von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften förderlich sein und Zugriffszahlen in Anti-Sammler-Blogs steigern, aber er ist der Rechtspraxis diametral entgegengesetzt und eine Beleidigung des gesunden Menschenverstands. „Geplündert“ darf nicht bei wegen der Abwesenheit von überzeugenden Beweisen angenommen werden. Es handelt sich um eine strafrechtliche Anklage, die juristischer Beweise bedarf. Umgekehrt sind bedeutende Antiken, deren Herkunftsgeschichte nicht rekonstruiert werden kann, keines Verbrechens schuldig. Sie sollten nicht wie Ausgestoßene behandelt werden, nur weil wir ihre Geschichten niemals zur Gänze kennen werden.

Michael Bennett, Praxiteles: The Cleveland Apollo. London (2014), S. 35-37.
Von der Bedeutung des archäologischen Kontexts

Archäologen argumentieren oft, dass Altertümer keine Bedeutung außerhalb ihres archäologischen Kontexts haben. Wenn wir nicht wissen, wo sie gefunden wurden, so argumentieren sind, sind Altertümer bedeutungslos und lediglich von ästhetischem Wert, den sie als subjektiv und als dem „objektiven“ Wert der ausgegrabenen antiken Artefakte unterlegen einschätzen. Aber natürlich haben Altertümer alle möglichen Bedeutungen außerhalb ihres spezifischen archäologischen Kontexts: ästhetische, technologische, ikonographische, sogar – im Falle derjenigen, die eine Inschrift tragen – epigraphische.
James Cuno (2009/2),* S. 87

Und schließlich, das Argument, dass ohne die Kenntnis des Fundorts oder, genauer gesagt, des archäologischen Kontexts, ein Altertum wertlos ist, oder wie meine italienischen Kollegen vom Kulturministerium es ausdrückten – sie beschrieben den Euphronios Krater: „ohne seine Grabanlage ist ein Altertum eine cosa morta.“ Wenige, nehme ich an, die das Ausmaß und die Erhabenheit des Euphronius Kraters, die Präzision und Eleganz der Linienführung, seine ergreifende Darstellung des homerischen Epos vom Tode des Sarpedon bewundert haben, würden einräumen, dass es sich um eine cosa morta handelt. Auch wenn er nicht ordentlich ausgegraben wurde, ist er weit davon entfernt, bedeutungslos zu sein. Ich sollte darauf hinweisen, dass er von beiden signiert ist, vom Maler und dem Töpfer, und dass die meisten Figuren klar durch ihren Namen auf der Vase identifiziert sind, und dass diese Information unabhängig ist von jeder Kenntnis, die des Grabes selbst hervorgebracht haben könnte, obwohl es natürlich klar zu bevorzugen wäre, die Gesamtheit des eigentlichen Fundzusammenhangs des Kraters zu kennen. Das bestreite ich nicht.
Philippe de Montebello (2009),* p. 65

Unsere Museen sind voll von Objekten, die für sich selbst sprechen, zur Öffentlichkeit und zu Wissenschaftlern, ohne die Kenntnis ihrer kompletten, ja sogar irgendeiner Herkunft. Zu behaupten, daß ein Objekt ohne Kontext wertlos sei, ist purer Blödsinn. Renfrew zeigte uns in New York eine berühmte Griechische Vase – 98 Prozent ihrer Bedeutung ist ihre bloße Existenz (wir wissen, wer sie machte, wann und wo) – mit lediglich zwei Prozent Wissensverlust, nämlich aus welchem etruskischen Grab sie gekommen ist. Sie ist in dieser Hinsicht weit entfernt davon, einzigartig zu sein; erinnern Sie sich an mein tönernes Schlangengefäß in Oxford. Und lassen Sie mich ein berühmtes Objekt zitieren, das zwar eine Ausgrabungsprovenienz besitzt, die aber fast völlig wertlos ist – der berühmte keltische Kessel von Gundestrup. Er wurde in einem dänischen Sumpf gefunden unter Umständen, die uns nichts sagen, weder über seine Datierung noch über seine Bedeutung, über die Tatsache hinaus, daß er zu irgendeiner Zeit nach Dänemark gekommen sein muss. Seine Botschaft muss durch eine scharfsinnige Analyse der Form und des Inhalts der figurativen Verzierungen erschlossen werden, genauso wie man es im Allgemeinen mit Sammlungs- und Museumsstücken macht. Und es gibt eine Sache, die klar ist, nämlich die, dass er niemals in Dänemark hergestellt wurde.
John Boardman (2009),* S. 113

Wie man es auch betrachten mag, der Laokoon ist wichtig für unser Verständnis von Griechischer Kunst, von der Bedeutung Roms innerhalb der Mittelmeerwelt, von der Schönheit und Kraft dramatischer Komposition und expressiver Form, von der Möglichkeit, Marmor zu bearbeiten, und bestimmt – vielleicht am wichtigsten – von der Geschichte des Geschmacks. Wir wissen zum Beispiel, daß er unter Humanisten und Künstlern sofort Einfluß gewann…
Es war in Dresden, in der Mitte des 18. Jahrhunderts, daß Winckelmann inspiriert wurde, seine bahnbrechende Schrift von 1755 „Gedanken über die Nachahmung der Griechischen Werke in der Malerei und Bildhauer-Kunst“ zu verfassen. … Dies wiederum inspirierte Lessing, mit einem eigenen Essay zu antworten… Das Resultat von diesen und anderen Essays des späten 18. Jahrhunderts war es, eine Veränderung im europäischen Kunstverständnis zu inspirieren, hin zu einem neuen und modernen Stil, inspiriert vom Altertum. In der Tat, es ist ein Allgemeinplatz von der Rolle zu sprechen, die die Antike als Inspiration eines Durchbruchs neuer künstlerischer Stilrichtungen in der Europäischen Kultur spielte, sowie bestimmte nicht aus einer Grabung stammende und zufällig gefundene (was wir heute oft geplündert nennen würden) Altertümer. …
Kann man also sagen, daß der Laokoon in irgendeiner Form bedeutungslos ist, weil wir die archäologischen Fundumstände nicht kennen? Natürlich nicht. Und trotzdem würden viele archäologische Kritiker genau so argumentieren im Hinblick auf nicht aus Grabungen stammende und undokumentierte Altertümer heutzutage. Sie würden daran festhalten, daß ein antikes Objekt – wie der Laokoon – ohne die Kenntnis seines archäologischen Kontexts nur ein hübsches Objekt von rein ästhetischem Wert ist, den sie für subjektiv und persönlich halten, für unwissenschaftlich und von kleiner allgemeiner Bedeutung. Und sie würden Museen davon abhalten, ihn zu kaufen, ihn oder andere „verwaiste“ Objekte, die unter ähnlichen Umständen ihren Herkunftsorten entfremdet wurden.
James Cuno (2009/1),* S. 5ff.

Nachdem ein kritischer Punkt im Sammeln archäologischer Daten eines bestimmten Typs von Ausgrabungsstätte einer bestimmten Zeit erreicht ist, werden weitere Ausgrabungen überflüssig. Nehmen Sie als Beispiel das Tang-Pferd. Wir wissen, dass es aus einem Grab der Tang-Dynastie stammt. Und über ein Grab der Tang-Dynastie wissen wir praktisch alles, was es nur zu wissen gibt – freilich kennen wir nicht die wertvollen Objekte, die über Jahrhunderte kontinuierlichen „Plünderns“ verschwunden sind. Auf der Basis des gewaltigen historischen und archäologischen Wissens durch jahrelange Auswertung von Gräbern können wir jedes Tang-Pferd zeitlich und geographisch korrekt einordnen. … Wir kennen das Aussehen der Gräber, von den aufwändigsten zu den bescheidensten, vom Beginn der Dynastie bis zu ihrem Ende, und wir wissen, wie die Beigaben in den Gräbern im Allgemeinen angeordnet waren. Die große Anzahl dieser Pferde legt nun beredtes Zeugnis ab von der allgemeinen Begeisterung der Chinesen in den Ballungsregionen des Tang-Reiches für die aus Ferghana stammenden „himmlischen Rosse“, welche auch in der Malerei und der Dichtkunst gerühmt werden.
James S. Y. Watt (2009),* S. 103

Tatsächlich werden einige Themen nur durch die Aktivität von Sammlern und denen, die die Sammlungen studieren, akademisch nutzbar. Das gilt besonders für die Numismatik, bei der der Gegenstand fast völlig von dem Fachwissen und dem Urteilsvermögen von privaten Sammlern abhing, die freilich bereitwillig ihr Wissen und ihre Informationen teilten. Genauso verhält es sich mit Keilschrifttafeln und gravierten Siegeln. Siegel und Münzhorte stammen selten aus kontrollierten Ausgrabungen; ich denke, dass ich da unter den Archäologen eine Ausnahme darstelle, indem ich tatsächlich einen Münzhort mit meinen eigenen Händen ausgegraben habe – und diesen auch publiziert habe.
John Boardman (2009), S. 116
Haben Archäologen das Recht, sich als Hüter des kulturellen Erbes der Menschheit aufzuspielen?

Für wen halten sich diese Archäologen denn eigentlich, für die absoluten Beschützer des Weltkulturerbes? Eine kleine Indiskretion am Rande: Vor ungefähr 25 Jahren habe ich für die British Academy auf fünf Jahre aus öffentlichen Mitteln finanzierte Grabungen untersucht, die bereits seit fünf Jahren abgeschlossen waren, um herauszufinden, wie es um den Publikationsstand der Grabungsergebnisse bestellt war. Eine unpublizierte Grabungsstätte ist noch mehr eine zerstörte Stätte als die Buddha-Statuen von Bamiyan, da von ihr überhaupt keine öffentliche Dokumentation bleibt. Die Ergebnisse meiner Untersuchung waren deprimierend. Obwohl die britischen Aufzeichnungen besser als viele andere waren – freilich mehr in Bezug auf Grabungen im Ausland als daheim –, würde ich schätzen, dass in den letzten 50 Jahren deutlich weniger als 25 % des Materials und der Ergebnisse von professionellen archäologischen Ausgrabungen vernünftig publiziert wurden, der Rest wird wohl nie umfassender als in vorläufigen Berichten veröffentlich werden – wenn überhaupt.
John Boardman (2009),* S. 109

Ich habe genug Erfahrung in Grabungen, der Publikation von Grabungsberichten und besonders im Versuch, die Grabungen anderer aus den Publikationen nachzuvollziehen, um zu wissen, dass es über ein ausgegrabenes Objekt niemals eine völlig präzise Information verfügbar ist. Den Skandal, dass Material aus Grabungen gar nicht bzw. nicht angemessen publiziert wird, nehmen die Archäologen, die das Sammeln lautstark verdammen, zwar zur Kenntnis – dennoch schreiten sie kaum zur Tat. Der Umstand, dass mancher Ausgräber das Material auch als ‚sein Eigen‘ betrachtet, bewegt ihn ebenfalls dazu, Informationen zurückzuhalten – diese Haltung kenne ich von keinem Museum außerhalb der Herkunftsländer und nur von wenigen privaten Sammlern.
John Boardman (2009), S. 120f.

Sind wir überempfindlich in Bezug auf Antiken, übereifrig in unserem Bemühen, jedes Bröckchen der Vergangenheit zu erhalten? Wozu? Was ist preiswerter, die menschliche Geschichte oder das menschliche Leben? Der Raub, die Zerstörung und das Sammeln von Antiken sind genauso Teil der Menschheitsgeschichte wie der Völkermord, gegenüber dem sie aber viel weniger Schaden angerichtet haben. Zu Recht kritisieren wir die Taliban für die Zerstörung der Buddha-Statuen von Bamiyan, doch offenbar haben sie es aus religiösem Abscheu gegenüber diesen ‚Götzenbildern‘ getan. Wie können wir ihnen diese einigermaßen radikale Auslebung ihres tief empfundenen Glaubens vorwerfen? Den größeren Verlust hat in diesem Fall wohl das Tourismusgeschäft… Die Tat der Taliban war genau die von Moses und dem vom götzendienerischen Aaron gefertigten Goldenen Kalb – Moses „zerschmelzte es mit Feuer und zermalmte es zu Pulver und stäubte es aufs Wasser.“ Ohne Zweifel würde das Kalb heutzutage als bedeutendes Zeugnis der damaligen Tierskulptur gelten, doch stellen wir nicht Moses‘ Beweggründe oder die Tat als solche in Frage. Auch in England gibt es viele Beispiele für Bilderstürmerei aus späterer Zeit. Nach der Festlegung von Renfrew hätte sich Moses der Zerstörung von Menschheitserbe schuldig gemacht. Die Wissenschaft sollte nicht für alles den Maßstab vorgeben.
John Boardman (2009), 108f.

Am abstoßendsten ist die Heuchelei, die sich im völligen Fehlen einer Kritik von Archäologen an den (manchmal faschistischen und totalitäten) Regierungen und Antikenverwaltungen äußert, mit denen sie zusammenarbeiten – aus Angst vor dem Zurücknehmen oder der Streichung von Genehmigungen oder Visa. Das Versäumnis einer Verurteilung oder auch nur der offenen Diskussion von Missbrauch von Menschenrechten, weitverbreiteter Korruption, unfähigen Amtsträgern und der haarsträubenden Zahl unpublizierter Ausgrabungsstätten wirft ein Schlaglicht auf die einseitige Perspektive der Archäologischen Gesellschaften. Darüber hinaus hat die Zerstörung archäologischer Stätten durch die Beschleunigung im Bau von Dämmen, Straßen, durch die urbane Ausdehnung, das tiefe Pflügen sowie durch militärische Einrichtungen dem Welterbe sicher größeren Schaden zugefügt als Plünderungen. Dennoch wurden diese sachbezogenen und wichtigen Aspekte zum größten Teil ignoriert oder in den Schatten gestellt durch die erhitzte Debatte über Raubgräbertum und die Publikation von Artefakten ohne Provenienz. Eine besondere Ironie liegt darin, dass diejenigen, die oftmals ihre eigenen Ausgrabungen gar nicht publizieren, dann genau diejenigen sind, die sich am vehementesten gegen die Publikation von Inschriften und anderen Objekten ohne Provenienz aussprechen.
John Boardman (2009), S. 128f.
Moderne Zensur

Eine ausgesprochene Bedrohung für die Wissenschaft bei all dem ist die Zensur, die von diesen Forschern und anderen, die von der Schlechtigkeit des Sammelns überzeugt sind, praktiziert wird. Ausgewiesene Wissenschaftler haben ihre Lehrveranstaltungen in Cambridge deswegen abgesagt, weil irgendjemand von ihnen verwendetes Material für nicht rechtmäßig erworben hielt. Andernorts haben internationale und andere Konferenzen Referenzen auf vermeintlich ‚verdächtiges‘ Material untersagt. Das Archaeological Institute of America weigert sich, Forschungsarbeiten zu publizieren oder zu rezensieren, die im Verdacht stehen, solches Material zu behandeln. Das ist reine Zensur. Auch das Deutsche Archäologische Institut schwenkt nun auf diese Linie ein und gibt als Grund dafür zu, es sich mit den Grabungsländern nicht verderben zu wollen. Heute ist Zensur offenbar ein geringfügiger Verstoß – wenn wir schon nicht mehr unseren Politikern vertrauen, dass sie uns die Wahrheit sagen. Ich bin in der Auffassung erzogen worden, dass Zensur schlimmer als Diebstahl ist, und dies noch besonders in der Wissenschaft.
John Boardman (2009), S. 114

In diesem Diskurs gegen die Museen sehen wir es als besonders unerklärlich und fragwürdig an, wie das Objekt als solches, das unschuldige und dabei so essentiell wichtige Objekt, völlig abgelehnt wird. Ich habe es schon einmal gesagt und ich sage es noch einmal: Den möglichen Erkenntniswert eines Objektes anzuerkennen bedeutet nicht, dass man Plünderungen archäologischer Stätten gutheißt. Ich kenne tatsächlich Archäologen, die sich weigern, ein solches Objekt auch nur anzuschauen. Kann man einer Wissenschaft wirklich vertrauen, die sich ihre intellektuelle Neugierde durch Politik und Ideologie abkaufen lässt? Die Plünderer und die Umstände ihrer Tat, das sollte man an den Pranger stellen, nicht das Objekt der Plünderung. Sich moralisch entrüstet von ihm abzuwenden ist töricht und kann letztendlich zum Unterdrücken von Wissen führen.
Philippe de Montebello (2009), S. 67

Diese Positionen sind so extrem geworden, dass ein Archäologe sogar so weit ging, diejenigen, die Funde ohne Provenienz publizieren, mit Drogendealern, Mördern und Unterstützern von Terrorvereinigungen gleichzusetzen – ein anderer hat für Raubgräber gar den Tod gefordert.
David I. Owen (2009), S. 128

Es ist kein Geheimnis, dass sich die Texte, sind sie einmal eingezogen und von den Behörden einbehalten oder auch an die Museen zurückgegeben, in einer Art Schwebe befinden und normalerweise nicht von Wissenschaftlern eingesehen werden können und sie kaum oder gar nicht publiziert werden. Pikanterweise werden jedermann zugängliche Texte dagegen oftmals publiziert oder auf andere Art von Wissenschaftlern erfasst.
David I. Owen (2009),* S. 127

Archäologische Gesellschaften haben ihren Einfluss genutzt, um Publikationen Beschränkungen aufzuerlegen. Sie haben auf Regierungen eingewirkt, drakonische Strafen zu verhängen und haben Publikationen und sogar die allgemeine Debatte behindert. Darüber hinaus hat der Publikationsbann über Objekte ohne Provenienz durch archäologische Gesellschaften die Diskussion und Verbreitung wichtigen historischen, literarischen und kulturellen Materials behindert zum Nachteil der Wissenschaft. Sogar Jubiläumsbände und Festschriften haben Artikel abgelehnt, in denen Objekte ohne Provenienz publiziert oder auch nur als Referenz genannt wurden – als ob das das Raubgräbertum und den Handel mit Antiken irgendwie eindämmen würde. Es hat sich gezeigt, dass nichts davon den Grad an Plünderung und Zerstörung von archäologischen Stätten verringern oder den illegalen Handel mit Antiken drosseln kann. Das einzige Ergebnis bestand in dem Verlust wichtiger Daten zur Untersuchung der Kultur Mesopotamiens.
John Boardman (2009),* S. 128

Staaten als Hüter des Erbes der Menschheit

Kurz gefasst sind dies die Ergebnisse der aktuellen Gesetzgebung:
1. Eine effektive Kontrolle von Plünderung von Stätten und Museum ist gescheitert (was hauptsächlich der Fehler der Herkunftsländer ist).
2. Zerstörung (durch Einschmelzen durch die Finder) oder völlige Missachtung (durch einige Archäologen) von Antiken des Menschheitserbes, die unlogisch als ‚belastet‘ bezeichnet werden.
3. Absolute Beschränkungen des Sammelns vieler Antiken, die Schutz und Untersuchung verdienen durch Museen oder Privatpersonen.
4. Zensur der originären Wissenschaft.
5. Unterdrückung eines rechtmäßigen Handels.
6. Museen oder Personen wird das Recht verweigert, Antiken zu erwerben, die nicht nachgewiesen aus Diebstahl oder Plünderung stammen; die Antiken stehen meist nur in diesem Verdacht, der aber nicht bewiesen ist.
Diese Sachlage wird nicht allgemein anerkannt oder überhaupt zur Kenntnis genommen, deswegen muss es laut gesagt werden. Das Bild wurde verzerrt durch emotionsgeladene Akte willkürlicher Zerstörung und Diebstahl und wurde ersonnen von einigen Archäologen und Gesetzgebern, doch es dient weder der Wissensschaft noch dem Schutz des Welterbes.
John Boardman (2009),* S. 119

Noch in juristischen Standardwerken jüngsten Datums findet sich der Vorschlag, die Rechtverhältnisse von Kulturgütern an deren „Heimatrecht“ zu orientieren. Das ist eine überraschend romantische Ausdrucksweise: Rechte werden normalerweise nur natürlichen und juristischen Personen zugeschrieben. Kulturgüter scheinen hier nicht mehr als Sachen zu gelten, sondern als Personen aufzutreten. Aber der Eindruck einer animistischen Verlebendigung verliert sich, wenn man den Sachverhalt nicht aus der Perspektive des Kulturgutes, sondern aus der des betroffenen Staates betrachtet. Hinter dem angeblichen Heimatrecht eines Kunstwerks steht nichts anderes als der Rechtsanspruch eines Staates … Nationale Kulturgüter werden in der UNESCO-Konvention aus dem Jahr 1970 folgendermaßen definiert: „cultural property created by the individual or collective genius of nationals of the State concerned, und cultural property of importance to the state concerned within the territory of that State created by foreign nationals or stateless persons resident within such territory“. Wiederum fällt auf, dass im „collective genius“ romantische Terminologie des 19. Jahrhunderts fröhliche Urständ feiert. Entscheidend ist aber vor allem die Wendung „ […] of importance to the state concerned“. Es bleibt also dem jeweiligen Staat überlassen, in welchen Gegenständen er den Ausdruck seiner nationalen Identität verkörpert sehen will (und in welchen nicht). Dabei liegt es auf der Hand, dass jede nationale Bezugnahme auf Überreste der Vergangenheit durch politische Absichten bedingt oder sogar bestimmt sein wird. Wer auch immer einen bestimmten Gegenstand als „nationales Kulturgut“ bezeichnet, der geht nicht von definierbaren Eigenschaften aus, sondern begibt sich auf den Boden politisch-nationalistischer Konstrukte. Deren Funktion wird in aller Regel vor allem darin bestehen, nationale Identitätsgefühle zu stärken und Kontinuitäten zu behaupten: meistens gerade dort, wo ein nüchterner, historischer Blick eher Brüche und Unterschiede konstatieren würde. Nationale Kulturgüter gehören damit in den Horizont einer (proto)nationalistischen Rhetorik; in einer Zeit, in der der Nationalstaat seine Selbstverständlichkeit als politisches Paradigma längst eingebüßt hat und vielleicht sogar zu einem Auslaufmodell geworden ist, wirkt diese Rhetorik zunehmend obsolet. Gerade als Wissenschaftler sollte man sich vielleicht fragen, wie weit man es verantworten kann und will, sich an ihr zu beteiligen.
Luca Giuliani (2004), S. 34f.

Die Bedrohung resultiert aus der Vorstellung, dass sogar gefährdete Kunst – gefährdet durch einen Staat, dessen Regierung sie eben nicht als einen Teil des eigenen Erbes betrachtet – dennoch in dem Staat zu verbleiben hat, dessen kulturelles Patrimonium sie ist.
Kwame Anthony Appiah (2009),* S. 82

In den Jahren nach der Einsetzung des Taliban-Regimes in Afghanistan sorgten sich die Kuratoren des Nationalmuseums in Kabul immer stärker um die Sicherheit der nicht-islamischen Antiken aus dem Lande. Sie registrierten immer stärkere Drohungen durch die islamischen Hardliner, die alle figürlichen Werke als gotteslästerlich betrachteten. Die Kuratoren teilten den Kollegen aus anderen Ländern ihre Sorge mit und baten diese inständig, Artefakte aus Afghanistan zu deren Sicherung außer Landes zu bringen. … Die Gerüchte, die sie über einen neuen Bildersturm gehört hatten, nahmen sie sehr ernst. 1999 dann handelte Paul Bucherer, ein Schweizer Wissenschaftler und Direktor der Fondation Bibliotheca Afghanica, ein Abkommen mit hochrangigen, gemäßigten Taliban aus unter Einbeziehung des damaligen talibanischen Informations- und Kulturministers sowie des Präsidenten der Nordallianz, Rabbani. Die gefährdeten Artefakte sollten in ein Museum in der Schweiz verbracht werden, das eigens zu dem Zweck errichtet worden war, diese Objekte aufzunehmen und so vor dem konkret drohenden Schaden zu bewahren. Im Herbst 2000 hatte Paul Bucherer unter Mithilfe der Museumsbediensteten in Afghanistan diese gefährdeten Objekte zum Transport und zur temporären Aufbewahrung in der Schweiz fertig verpackt.
Die Schweiz, Unterzeichner der UNESCO-Abkommen, benötigte nur noch die Genehmigung der UNESCO, um den Transport in Empfang zu nehmen.
Paul Bucherer und seine afghanischen Kollegen, die es geschafft hatten, die talibanischen Hardliner zu umschiffen, hatten freilich nicht mit den Hardlinern der UNESCO gerechnet: Die UNESCO weigerte sich, den Transport zu genehmigen. Nachdem unterschiedliche Erklärungsversuche gemacht wurden, war der Verweigerungsgrund letztlich die UNESCO-Konvention von 1970 gegen den illegalen Handel mit Kulturgut, in der eine Verbringung von Kulturgütern außerhalb ihres Heimatlandes verurteilt wird. Auf einem Treffen der UNESCO im Winter des Jahres griffen Fachleute für zentralasiatische Antiken Dr. Bucherer tatsächlich mit dem Vorwurf an, er wolle die afghanische Kultur zerstören.
Bekannte von mir, die das Nationalmuseum in Kabul besucht haben, geben wieder, was die Museumsangestellten ihnen berichtet haben. In der Folge von Mullah Omars Edikt gegen vorislamische Kunst von 2001 haben talibanische Inspektoren den Mitarbeitern des Museums befohlen, die Schrankfächer mit Antiken zu öffnen. Da gab es Laden mit außergewöhnlichen Objekten aus Baktrien neben Köpfen und Figürchen aus Gandhara. Meine Freunde können sich sehr gut an den erloschenen Blick in den Augen des Kurators erinnern, als dieser ihnen von der Reaktion der talibanischen Inspektoren erzählte: Sie zückten Hämmer und pulverisierten die wundervollen Artefakte vor seinen Augen.
Ob es die Anhänger des kulturellen Nativismus in ihrem Beharren, dass archäologische Objekte außerhalb ihres Herkunftslandes inhaltslos sind, wohl als tröstlich empfinden, dass es afghanische Hände waren, die diese Artefakte – auf afghanischem Boden – zerstört haben?
Kwame Anthony Appiah (2009),* S. 80f.
Wie Kunst durch ihren Marktwert geschützt wird

Tatsächlich scheint der Markt bestens geeignet, archäologische Güter insofern zu beschützen, als er sie ganz von alleine an den Ort gelangen lässt, wo die höchsten Preise gezahlt werden; mit dem höchsten Preis aber werden auch die besten konservatorischen Bedingungen verbunden sein. Diese bald 20 Jahre alte These von John Henry Merryman ist vielfach als zynische Provokation empfunden worden: trotzdem wird man kaum bestreiten können, dass sie den Tatsachen entspricht. Nehmen wir das Beispiel eines Volutenkraters aus dem 4. Jahrhundert v. Chr., der – von illegalen Ausgräbern bei Nacht und Neben il nördlichen Apulien gefunden – auf dem internationalen Markt für einen sechsstelligen Eurobetrag verkauft werden kann. Über sein Schicksal wird man sich keine Sorgen machen müssen. Die Raubgräber werden aus ureigenem Interesse dafür sorgen, dass der Krater keinen unnötigen Schaden erleidet: über kurz oder lang wird das gute Stück unweigerlich in die Werkstatt eines kompetenten Restaurators gelangen und von dort in eine einwandfrei gesicherte, gut beleuchtete Vitrine.
Objekte, die zum Verkauf geeignet sind, werden durch den Markt in der Tat geschützt, je höher ihr Wert, desto effektiver der Schutz. Wenn es nur um einzelne Objekte ginge, wären Schutzbestimmungen weitgehend überflüssig.
Luca Giuliani, (2004), S. 32f.
Ist der Kunsthandel verantwortlich für die Plünderung der archäologischen Stätten?

Die Argumentation lautet folgendermaßen: Da sich Raubgräbertum nicht am Ort des Geschehens kontrollieren lässt, muss der mögliche neue Aufbewahrungsort in einer öffentlichen oder privaten Sammlung strikt, unterschiedslos und ohne Ansehen der Beweislage kontrolliert werden. Damit aber ist nun alles verdreht. Nehmen wir als Beispiel den Drogenhandel: Es ist mit Sicherheit zweckmäßiger und effektiver, die Quellen krimineller Aktivitäten anzugehen, besonders die Mittelsmänner, die mit dem Material handeln, bevor es in den Taschen kleinerer Strassendealer landet. Übertragen auf den Antikenhandel würde dies bedeuten, dass die Herkunftsländer hier entschlossener agieren müssten. Das würde auch eine Überwachung ihrer Offiziellen beinhalten sowie den wesentlich engagierteren Versuch von internationaler Seite, die Mittelsmänner und alle Unterstützer dieser Aktivitäten ihrer gerechten Strafe zuzuführen – dies freilich liegt außerhalb der Vorstellungskraft der UNESCO.
John Boardman (2009),* S. 115

Die meisten neuen Antiken kommen nicht planmäßig, sondern durch Unfälle oder als Ergebnis großer öffentlicher Projekte auf den Markt. Als die neue Strasse nahe dem Kerameikos in Athen angelegt wurde, sah ich daneben die Gräben voll mit Bruchstücken marmorner Monumente. In Chios Stadt haben die Bauarbeiter routinemäßig ihren Schutt, der oftmals voller Antiken war, neben die Ausfallstrassen gekippt anstatt ihre Arbeiten zu unterbrechen – ich nehme an, das ist gängige Praxis. Hier könnten jeweils viele Objekte eingesammelt werden und auf den Markt gelangen, oft zu einem niedrigen Preis. Nun müssen alle auf diesem Wege erhaltenen Artefakte wie das Ergebnis mutwilliger Plünderei behandelt werden, von denen auch die wichtigsten niemals einen offenen Markt erreichen und so keiner Antikengesetzgebung und oftmals auch keiner Gesetzgebung gegen Diebstahl unterliegen. Ich halte dies für einen erschreckenden Aussetzer im Urteilsvermögen des Gesetzgebers.
Wenn die aktuellen Gesetze wirklich greifen, täte jeder, der einen Münzhort oder römisches Silber findet, gut daran, es sogleich einzuschmelzen. Was nützt das dann der Wissenschaft und dem Erbe der Menschheit?
John Boardman (2009),* S. 111
Die wirkliche Summe, die der illegale Markt für antike Kunst umsetzt

Auch müssen die übertriebenen und phantasiereichen Behauptungen als falsch entlarvt werden, nach denen sich der Gewinn aus dem Handel mit illegalen Antiken auf mehrere Milliarden U.S. Dollar beliefen. Jede seriöse Analyse des Kunstmarktes sowie von Museumsankäufen aller Antiken – mit und ohne Provenienz – kommt eher auf eine Summe von 100 $ bis 150 $, also nur auf einen Bruchteil dieser Milliarden.
Philippe de Montebello (2009),* S. 64
Nationales Erbe oder Erbe der Menschheit?

Wahre Kunst ist kosmopolitisch. Sie ist nicht an ein Land gebunden. Sie hat kein Alter. Homer hat nicht nur für die Griechen gesungen, sondern für alle Nationen und für alle Zeiten. Beethoven ist der Komponist nicht nur der Deutschen, sondern aller kultivierten Nationen. Und Raffael hat nicht ausschließlich für die Italiener gemalt, sondern für alle überall und jeden Alters, die sich in ihrem Herzen dem Schönen in der Kunst verbunden fühlen.
George F. Comfort (1870)*

Doch was heißt es genau, wenn etwas einem Volk gehört? Der Großteil von Nigerias kulturellem Erbe entstand, bevor der moderne nigerianische Staat existierte. Wir wissen nicht, ob die Nok-Skulpturen aus Terrakotta, die irgendwann zwischen 800 v. und 200 n. Chr. hergestellt wurden, von Königen oder Bürgern in Auftrag gegeben wurden; wir wissen nicht, ob Künstler und Auftraggeber sie als Eigentum des Königreiches, eines einzelnen Mannes, eines Geschlechts oder der Götter betrachteten. Wir wissen nur eines sicher: Sie machten sie nicht für Nigeria…
Man könnte dem entgegen, dass die Nok-Skulpturen aber doch auf nigerianischem Boden gefunden wurden. Dass die Regierung entscheidet, was mit einem ausgegrabenen Gegenstand von Wert zu geschehen hat, wenn keiner einen Anspruch darauf erheben kann, ist eine sehr vernünftige Eigentumsregelung. Gleichermaßen zweckmäßig ist die besondere Verpflichtung des Staates, einen Gegenstand von kulturellem Wert zu schützen. Die nigerianische Regierung versucht demnach natürlich, solche Objekte für die Nigerianer zu bewahren. Wenn sie aber von kulturellem Wert sind – und das sind die Nok-Skulpturen ganz ohne Zweifel – wäre es dann nicht besser für sie, wenn die Nigerianer sich als ihre Treuhänder im Auftrag der Menschheit begriffen? Während die Regierung von Nigeria ihre Treuhänderschaft ernsthaft ausübte, gehörten die Nok-Skulpturen im eigentlichen Sinne uns allen. ‚Gehören‘ ist hier natürlich metaphorisch gemeint. Ich will damit sagen, dass die Nok-Skulpturen einen möglichen Wert für alle Menschen haben.
Kwame Anthony Appiah (2009),* S. 74f.

Wenn die Argumentation für Kulturelles Erbe lautet, dass Kunst der Kultur gehört, die ihr Bedeutung verleiht, dann gehört der Großteil an Kunst überhaupt nicht zur Landeskultur. Das meiste der großartigsten Kunst ist auffallend international; vieles schert sich nicht um Nationalität. Ein großer Teil der frühen modernen europäischen Kunst war Kunst des Hofes oder Kunst der Kirche. Sie wurde nicht für Nationen oder Völker geschaffen, sondern für Fürsten und Päpste oder ad maiorem gloriam dei. Und die Kunstschaffenden stammten aus ganz Europa. Noch wichtiger ist: Gute Künstler kopieren, große Künstler stehlen – dieser Ausspruch wird häufig Picasso zugesprochen – und sie stehlen überall. Wird nun Picasso selber, ein Spanier, Teil des kulturellen Patrimonium der Republik Kongo und Heimat der Vili, welche Matisse auf seinen Bildern verewigte, von denen er Picasso eines in der Pariser Wohnung der Amerikanerin Getrude Stein zeigte?
Kwame Anthony Appiah (2009),* S. 79

Im Kontext des Museums gibt es die Möglichkeit, Menschen – uns allen – zu gestatten, andere Geschichten als jene, mit denen wir aufgewachsen sind, zu denken und uns vorzustellen. Die Ausstellung über den Sudan hat uns alle angesprochen, auf unterschiedliche Art. Sie ermöglichte der sudanesischen Diaspora, sich ihrer eigenen Geschichte und ihrer eigenen Kultur in einer Weise wiederanzunähern, wie es im Sudan unmöglich wäre. Bei dem Rest von uns bewirkte die Ausstellung, dass wir mehr über den Sudan erfahren wollten, über sein Volk und seine Kultur, auch über das Verhältnis des Sudans zur Welt, zu uns sowie über unser Verhältnis zum Sudan – wie substantiell unsere verschiedenen Kulturen miteinander verflochten sind.
Neil MacGregor (2009),* S. 47f.

Darüber hinaus widerspricht das Beharren auf dem Verbleib der Objekte am Ort der Ausgrabung dem Leitgedanken, Kunstwerke einem breiten Publikum zugänglich zu machen, da die meisten archäologischen Ausgrabungsstätten – bedingt durch historische Umstände – in entlegenen Gebieten liegen. Ich möchte Ihnen ein Beispiel geben, freilich ein entmutigendes: Wie Sie wissen, hat das Metropolitan Museum of Art 1993 eine Reihe spektakulärer westanatolischer Objekte aus wertvollem Metall an die Türkei zurückgegeben, den sog. Lydischen Schatz aus dem 6. Jh. v. Chr. Umfangreiche Untersuchungen hatten ergeben, dass er in den 1960er Jahren unrechtmäßig von seinem Fundort in oder nahe bei Usak entwendet worden war. Da Teile dieses Schatzes als aus dem Museum von Usak gestohlen gemeldet worden waren, richtete sich die Aufmerksamkeit der Presse auf das Museum, seine fachliche Qualifikation und sein Besucheraufkommen. In einem Artikel vom 20. April 2006 gab die türkische Presse eine Erklärung des Leiters des Ministeriums für Kulturelle Angelegenheiten wieder, und ich zitiere, dass „in den letzten fünf Jahren 769 Personen das Museum insgesamt besucht haben.“
P. de Montebello (2009),* S. 61
Alternativen

Das globale Publikum aus den Augen zu verlieren, war nur allzu leicht. Der amerikanische Rechtsgelehrte John Henry Merryman führte einst einige Beispiele dafür an, wie Gesetze und Abkommen zu Kulturgütern eine wirklich weltoffene (er verwendet den Ausdruck ‚internationalistische‘) Sichtweise verraten hat. „Obwohl wir schnell den Diebstahl von Gemälden aus italienischen Kirchen verurteilen,“ so schrieb er „wenn ein Gemälde in einer Kirche verfällt, weil es keine Mittel für seine Erhaltung gibt, und die Geistlichen es gegen Geld verkaufen, um die Instandsetzung des Daches zu finanzieren, und dies in der Hoffnung tun, der Käufer möge dem Gemälde die nötige Pflege zukommen lassen – dann sieht das Ganze schon anders aus.“
Kwame Anthony Appiah (2009),* S. 83

In den dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts wurde die Nekropole der etruskischen Stadt Vulci ausgegraben, die damals zum Territorium des Kirchenstaates gehörte. Aus den Gräbern förderte man unverhoffte Mengen griechischer Keramik von ungeahnter Qualität zu Tage. Das Unternehmen erwies sich als sensationeller Erfolg: auch und nicht zuletzt in ökonomischer Hinsicht. Mit den Vasen wurde ein blühender Handel getrieben, und die großen europäischen Sammlungen haben damals ihren ersten, bis heute maßgeblichen Grundstock an griechischer Keramik angelegt: das gilt für London ebenso wie für Berlin, für Paris ebenso wie für München. An der Ausgrabung war auch und nicht zuletzt der Kirchenstaat selbst beteiligt: er hatte mit privaten Trägern zusammen eine Gesellschaft gebildet, wobei er 50% der Spesen trug und dafür am Schluss 50% der Funde beanspruchte: diese bildeten den Grundstock des 1837 eröffneten Museo Gregoriano Etrusco. Ich möchte das Vulcenter Grabungsunternehmen keinesfalls idealisieren. … Zwar wurden die gefundenen Gegenstände Woche für Woche registriert, ohne dass dabei aber je die einzelnen Grabinventare festgehalten worden wären. Dadurch sind gewaltige Mengen von Informationen verloren gegangen; dennoch wissen wir über die Vulcenter Grabung insgesamt vergleichsweise ganz gut Bescheid.
Ganz anders verhält es sich bei Arpi im nördlichen Apulien. Die antike Siedlung wurde in den späten 50er Jahren des 20. Jahrhunderts identifiziert – etwa 20 Jahre später setzte die Plünderung der Nekropole ein. Dabei entwickelte sich Arpi sehr schnell zum ergiebigsten Fundplatz in ganz Unteritalien und gewann eine Bedeutung, die sich mit der von Vulci im frühen 19. Jahrhundert ohne weiteres vergleichen lässt. Anders als in Vulci sollten de jure alle in Arpi getätigten Funde dem Staat gehören. De facto hat dieser Rechtsanspruch freilich nur dazu geführt, dass die Ausgräber in den Schatten der Illegalität abtauchten. In diesem Schatten wurde die Grabung mit großer Energie betrieben. Von Hunderten von Gräbern sind lediglich zwei von beamteten Archäologen nach wissenschaftlichen Kriterien ausgegraben und mustergültig publiziert worden. … Die geltenden Gesetze haben diese Zerstörung von Befunden nicht verhindern können. Man könnte noch einen Schritt weiter gehen und fragen, ob sie sie nicht mit verursacht haben.
Ich schließe mit einem archäologischen Märchen. Man stelle sich vor, der italienische Staat hätte Anfangs der neunziger Jahre die Grundstücke, auf denen Gräber der Nekropole von Arpi liegen, enteignet; die Eigentümer hätten einen bestimmten Preis pro Quadratmeter erhalten, dazu aber auch die feste Zusicherung eines prozentualen Anteils am Erlös aus dem späteren Verkauf der Funde. Daraufhin hätten internationale Investoren eine auf fünf Jahre geplante Grabungskampagne finanziert, die unter der direkten Kontrolle der lokalen Soprintendenza durchgeführt worden wäre; die Funde wären in Foggia restauriert und bearbeitet, dann in zwei Teile aufgeteilt worden: der eine Teil wäre staatliches Eigentum geblieben; die andere Hälfte der Stücke hingegen (alle mit Provenienzangabe und regulärer Exportgenehmigung versehen) wäre ein Jahr nach Abschluss der Grabung auf einer internationalen Auktion in Rom versteigert worden. Aus dem Erlös wäre der Bau eines lokalen Museums in Arpi finanziert worden; der Rest wäre an die enteigneten Landbesitzer sowie an die Investoren der Grabung ausgezahlt worden.
Luca Giuliani (2004), S. 40f.
Die Zitate: Exakte Quelle und kurze Biographie des zitierten Wissenschaftlers

Texte mit einem Sternchen wurden aus dem Englischen übersetzt.

Kwame Anthony Appiah (2009)

Kwame Anthony Appiah, Whose Culture is it?, in: Whose Culture? The promise of Museums and the Debate over Antiquities, Hg. James Cuno, Princeton und Oxford (2009), S. 71-86.

Kwame Anthony Appiah ist Laurance S. Rockefeller University Professor of Philosophy and the University Center of Human Values, Princeton University. Lehrtätigkeiten übte er an den Universitäten von Yale, Cornell, Duke und Harvard aus. Neben vielen anderen Publikationen schrieb er auch das Buch In My Father’s House (1992), in dem er sich mit der Rolle der afrikanischen und afro-amerikanischen Intellektuellen bei der Entwicklung des zeitgenössischen kulturellen Lebens Afrikas befasste. … Er gehört der American Philosophical Society an.
Aus: Whose Culture? The promise of Museums and the Debate over Antiquities, Hg. James Cuno, Princeton und Oxford (2009), S. 209

Michael Bennett, Praxiteles: The Cleveland Apollo. London (2014).

Michael Bennett ist Erster Kurator für griechische und römische Kunst am Cleveland Museum of Art. Neben zahlreichen Veröffentlichungen verfasste er auch ‚Belted Heroes and Bound Women: The Myth of the Homeric Warrior King‘ in der Reihe ‚Greek Studies: Interdisciplinary Approaches‘.
Sein Buch ‚Praxiteles: The Cleveland Apollo‘ in der Reihe ‚Cleveland Masterworks Series‘ erschien 2013. (ISBN 978-1-907804-38-0)
Bennett begleitete die Einrichtung der neuen museumseigenen Dauerausstellung mit antiken Kunstwerken der vorderasiatischen, griechischen und römischen Kunst, die im Juni 2010 eröffnet wurde. 2002 war er Mitveranstalter der Ausstellung ‚Magna Graecia: Greek Art from South Italy and Sicily‘, für die er einen ‘Award of Achievement’ des Northern Ohio LIVE Magazine in der Kategorie ‚Cultural Exhibition‘ gewann. 2004 erhielt er ein zweites Mal diesen Preis, und zwar für seinen Kauf der einzigen bekannten, lebensgroßen Bronzestatue des Apollo Sauroktonos, einer Plastik, die er dem antiken griechischen Bildhauer Praxiteles zuschreibt. Bennett ist ebenfalls Co-Kurator der Ausstellung ‚Sicily: Art and Invention between Greece and Rome‘ und Mitherausgeber der Publikation mit gleichem Titel, die vom J. Paul Getty Museum in Verbindung mit der Ausstellung, die 2013 in der Getty Villa eröffnet wurde, herausgegeben wurde. Er absolvierte seinen Bachelor of Arts an der San Jose State University und promovierte an der Universität von Harvard.

John Boardman (2009)

J. Boardman, Archaeologists, Collectors and Museums, in: Whose Culture? The promise of Museums and the Debate over Antiquities, Hg. James Cuno, Princeton und Oxford (2009), S. 107-124.

Sir John Boardman ist Emeritus Lincoln Professor of Classical Art and Archaeology an der Universität Oxford und Mitarbeiter am Beazley Archive, einer Forschungseinrichtung der Fachbereichs für Altertumskunde. Er ist weltweit anerkannt als der größte lebende Fachmann zu griechischer Vasenmalerei. Er führte Ausgrabungen in Smyrna, auf Kreta und Chios sowie in Libyen durch und war Stellvertretender Direktor der British School in Athen. Er ist Fellow der British Academy.
Aus: Whose Culture? The promise of Museums and the Debate over Antiquities, Hg. James Cuno, Princeton und Oxford (2009),* S. 209f.

George F. Comfort / Syracuse University’s College of Fine Arts, 1870

Zitiert nach Philippe de Montebello, „And what do you propose should be done with those objects?“, aus: Whose Culture? The promise of Museums and the Debate over Antiquities, Hg. James Cuno, Princeton and Oxford (2009), S. 55.

James Cuno (2009/1)

James Cuno, Introduction, in: Whose Culture? The promise of Museums and the Debate over Antiquities, Hg. James Cuno, Princeton und Oxford (2009), 1-35.

James Cuno (2009/2)

James Cuno, The Value of Antiquities, in: Whose Culture? The promise of Museums and the Debate over Antiquities, Hg. James Cuno, Princeton und Oxford (2009), 87-88.

James Cuno ist Präsident und Eloise W. Martin Director des Art Institute in Chicago. Als früherer Direktor des Courtauld Institute of Art an der Universität von London und des Harvard University Art Museums, hat Cuno zu US-amerikanischer Kunst in Museen und Antikenankäufen sowohl Vorträge gehalten als auch zahlreiche Schriften veröffentlicht, darunter die Monographie „Who owns Antiquity? Museums and the Battle over Our Ancient Heritage“ (Princeton University Press, 2008) sowie Artikel in den Werken „Imperialism, Art, and Restitution“ (hrsg. von John Henry Merryman, 2006) und „Who Owns The Past: Cultural Policy, Cultural Property, and the Law“ (hrsg. von Kate Fitz Gibbon, 2006). Er ist Herausgeber des Buches „Whose Muse? Art Museums and the Public Trust“ (2004), in dem er auch als Autor publiziert hat. Cuno ist Fellow der American Academy of Arts and Sciences und fungierte als Präsident der Association of Art Museum Directors.
Aus: Whose Culture? The promise of Museums and the Debate over Antiquities, Hg. James Cuno, Princeton und Oxford (2009),* S. 209f.

Luca Giuliani (2004)

Luca Giuliani, Archäologische Bodenfunde als nationale Kulturgüter, in: Illegale Archäologie?, ed. Wolf-Dieter Heilmeyer & J. Cordelia Eule, Berlin (2004), 32-42.

Luca Giuliani studierte von 1969 bis 1975 Klassische Archäologie in Basel und München. Nach der Promotion 1975 war er … am Antikenmuseum / Berlin. 1984 erfolgte die Habilitation in Heidelberg … Zwischen 1992 und 1998 war Giuliani Professor für Klassische Archäologie an der Universität Freiburg, 1998 bis 2007 Professor für Klassische Archäologie an der Ludwigs-Maximilians-Universität München, dazu seit 2002 Leiter des Museums für Abgüsse Klassischer Bildwerke. Im Jahre 2001 wurde er zum Mitglied der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften gewählt.
Im Juli 2006 wurde er zum neuen Rektor des Wissenschaftskollegs zu Berlin gewählt. … Daneben ist er als Professor für Klassische Archäologie an der Humboldt-Universität zu Berlin tätig.
Aus Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Luca_Giuliani

Neil MacGregor (2009)

Neil MacGregor, To Shape the Citizens of „That Great City, the World“, in: Whose Culture? The promise of Museums and the Debate over Antiquities, Hg. James Cuno, Princeton und Oxford (2009), 39-54.

Neil MacGregor ist der Direktor des British Museum. Davor, zwischen 1987 und 2002, war er Direktor der National Gallery in London. Er ist Fellow am New College der Universität Oxford und Ehrenmitglied der Royal Scottish Academy. Er gehört dem United Kingdom’s Arts and Humanities Research Council an und ist Vorsitzender des State Hermitage Museum International Advisory Board. Von 1987 bis 1997 war er Vorsitzender der National Museums Directors’ Conference und der European Commission Steering Committee for multimedia access to European cultural patrimony. Er war Mitglied in Auswahlkomitees und Juries zur Neuordnung der Berliner Museumsinsel, der Neugestaltung des Louvre sowie der Umgestaltung der Museen in Venedig.
Aus: Whose Culture? The promise of Museums and the Debate over Antiquities, Hg. James Cuno, Princeton und Oxford (2009),* S. 211

Philippe de Montebello (2009)

Philippe de Montebello, „And what do you propose should be done with those objects?“, in: Whose Culture? The promise of Museums and the Debate over Antiquities, Hg. James Cuno, Princeton und Oxford (2009), 55-70.

Philippe de Montebello war bis zu seiner Pensionierung 30 Jahre lang Direktor des Metropolitan Museum of Art, dem facettenreichsten Kunstmuseum der Welt. Seine Dauerausstellungen, die sich fachlich in 17 Bereiche aufgliedern, enthalten mehr als zwei Millionen Kunstwerke, die wiederum 5.000 Jahre der Menschheitskultur umspannen, von der Vor- und Frühgeschichte bis zur Gegenwart, aus jeder Region der Erde. Eines seiner jüngsten Projekte war die Renovierung, Erweiterung und Neuordnung der Ausstellung griechischer und römischer Kunst. … Zu museumsrelevanten Themen, besonders zur Ankaufspolitik von Antiken in Museen, hat er eine Vielzahl von Vorträgen gehalten sowie publiziert. Unter den zahlreichen Ehrungen, die er verliehen bekam, sind der Chevalier de la Légion d’Honneur von 1991 und die National Medal of Arts, die ihm 2003 vom Präsidenten der Vereinigten Staaten überreicht wurde. Er ist Trustee der Association of Art Museum Directors sowie Fellow der American Academy of Arts and Sciences.
Aus: Whose Culture? The promise of Museums and the Debate over Antiquities, Hg. James Cuno, Princeton und Oxford (2009),* S. 211f.

David I. Owen (2009)

David I. Owen, Censoring Knowledge: The Case for the Publication of Unprovenanced Cuneiform Tablets, in: Whose Culture? The promise of Museums and the Debate over Antiquities, Hg. James Cuno, Princeton und Oxford (2009), 125-142.

David I. Owen ist Bernard and Jane Shapiro Professor of Ancient Near Eastern and Judaic Studies des Department of Near Eastern Studies der Universität von Cornell. Zwischen 1961 und 1989 führte er Ausgrabungen im Mittelmeerraum durch. … Er ist Autor und Herausgeber von mehr als 30 Büchern und über 200 Artikeln, Rezensionen und Miszellen.
Aus: Whose Culture? The promise of Museums and the Debate over Antiquities, Hg. James Cuno, Princeton und Oxford (2009),* S. 212

James C. Y. Watt (2009)

James C. Y. Watt, Antiquities and Importance – and Limitations – of Archaeological Contexts, in: Whose Culture? The promise of Museums and the Debate over Antiquities, Hg. James Cuno, Princeton und Oxford (2009), 89-106

James C. Y. Watt (Qu Zhi-ren) ist Brooke Russell Astor Chairman des Department of Asian Art am Metropolitan Museum of Art. Er fungierte auch als Kurator für asiatische Kunst am Museum of Fine Arts in Boston und war u. a. Vorsitzender des Board of Studies in Fine Arts der Chinesischen Universität von Hongkong. Er hat eine Reihe von Ausstellungen am Metropolitan Museum of Art gestaltet und an den Begleitkatalogen mitgewirkt.
Aus: Whose Culture? The promise of Museums and the Debate over Antiquities, Hg. James Cuno, Princeton und Oxford (2009),* S. 212