Leitbild der IADAA

Die IADAA setzt sich in erster Linie ein für das Recht des Handels, der Sammler und der Museen, rechtmäßig Antiken aus der antiken Welt, die den Mittelmeerraum, Europa und den Nahen Osten umfaßt, zu erwerben, zu besitzen, zu verkaufen und zu schenken mit dem Ziel, die Überreste unseres gemeinsamen kulturellen Erbes zu bewahren und Wissen zu vermehren. Derartiges gibt es schon seit Jahrtausenden – die Römer waren begeisterte Sammler von griechischer Plastik, die sie verehrten –, und während der Jahrhunderte, die seither vergangen sind, wurden Millionen von Artefakten gehandelt. Gerade jene Zeiten, in denen es diese Ehrfurcht nicht mehr gab, sahen die größten Zerstörungen. So geschehen nicht nur während des „finsteren“ Mittelalters, sondern auch in ruhigeren Zeiten, in denen die nachfolgenden Kulturen beim Einzug in das Gebiet ihrer antiken Vorgänger solche Überreste bestenfalls vernachlässigt, im schlimmsten Fall mutwillig zerstört haben, oftmals aus religiösen oder wirtschaftlichen Gründen. Wenngleich es zu bedauern ist, bleibt doch die Tatsache bestehen, dass solche Relikte häufig nur wegen ihres materiellen Wertes überlebt haben.
Die IADAA wendet sich gegen die Zerstörung der Vergangenheit, gleichgültig, von wem sie betrieben wird. In dieser Hinsicht waren Regierungen oftmals so schuldig wie Plünderer. Selbst Archäologen haben sich bisweilen strafbar gemacht. Die IADAA wird jede Anstrengung unternehmen, um die Sensibilität für solche Zerstörungen zu erhöhen. Wie aus unseren Selbstverpflichtungen hervorgeht, lehnen wir es ab, mit Objekten aus Plünderungen oder Diebstählen zu handeln. Ebenso befürworten wir das Recht aller Nationen, für ihr kulturelles Selbstverständnis bedeutende Objekte zu schützen und als Staatseigentum zu behalten, und loben diesbezüglich die UNESCO-Konvention. Dennoch glauben wir, dass rein ächtende Gesetze oft das Gegenteil vom Beabsichtigten bewirken und zu Schmuggel und Plünderungen führen. Das britische Recht ist in dieser Hinsicht erfolgreicher. Es erkennt die Rechte von Privatbesitzern an und ermutigt Amateurarchäologen. Auch trägt es dem Umstand Rechnung, dass eine Vielzahl von Funden zufällig ans Licht kommt. Alle Funde sind anzuzeigen und werden, falls sie als bedeutend eingeschätzt werden, als Staatseigentum erworben. Dem Finder wird eine Entlohnung gemäß dem Marktwert gezahlt. Falls die Funde nicht bedeutend sind, darf der Finder sie behalten. Das ist eine schlüssige Verfahrensweise. Viele Museen in den Herkunftsländern besitzen Archive voller Objekte, die niemals das Tageslicht sehen, die oftmals schlecht konserviert sind, deren Provenienz verloren ist und die unpubliziert bleiben. Das ist ein Skandal, der nur selten von den Kritikern des Handels bedacht wird und den wir weiterhin publik machen werden.
Ein legaler, offener Handel mit Antiken ist unerlässlich. Die IADAA verteidigt die grundlegende Basis des Handels: Sie betont ausdrücklich, daß der private Besitz von Antiken und die durch das Sammeln beförderte Kennerschaft in einer gebildeten Gesellschaft wünschenswert sind. An diesem Grundsatz hat fast jeder die letzten fünfhundert Jahre festgehalten. Diese Einstellung war enorm wichtig für die Entwicklung der großen Museen der Welt, und das wiederum hat zu einer größeren Wertschätzung des Weltkulturerbes geführt. Wir verteidigen daher die Vergangenheit.